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Was kostet eine heilpädagogische Maßnahme?

Die Kosten der heilpädagogischen Maßnahme werden meist durch das örtliche Jugend- oder Sozialamt übernommen. Gesetzliche Grundlage für die heilpädagogischen Maßnahmen sind die Sozialgesetzbücher VIII (§35a) und IX. Voraussetzung hierfür sind ein Antrag auf Kostenübernahme, sowie eine gesicherte Diagnose und Empfehlung über therapeutische und pädagogische Hilfen. Nach schriftlicher Bewilligung durch das zuständige Amt kann die heilpädagogische Behandlung beginnen.

Privatzahlung ist ebenfalls möglich.

Wunsch-und Wahlrecht der Leistungsberechtigten

Leistungsberechtigte sind darauf hinzuweisen, dass sie das Recht haben, zu wählen, wo sie die beantragte Leistung durchführen lassen möchten. Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist.

Gesetzliche Grundlage: §5 SGB VIII und §8 SGB IX.

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